Jobformen

Jobformen

Welche Jobformen gibt es in Deutschland?

Deutschland ist ein Land der Bürokratie. Für alles gibt es einen anderen Namen und andere Regeln. Deshalb haben wir für euch einmal die häufigsten Jobbezeichnung bei Stellenausschreibungen gesammelt und kurz das wichtigste dazu zusammengefasst.

SHK/ SVB

  • Studentische Hilfskraft/ Studentischer Verwaltungsbeamte
  • Angestellt an einer deutschen Hochschule
  • erledigt unterstützende Aufgaben im Dienstleistungs-, Forschungs-, oder Verwaltungsbereich
  • meist Professoren, Personen mit selbstständigen Lehraufgaben oder auch Wissenschaftlichen Mitarbeitern zugeordnet
  • der Arbeitsvertrag regelt die Arbeitszeit, die zwischen 3 und 19 Stunden liegt
  • Bedingung als SHK zu arbeiten ist die Einschreibung an der deutschen Hochschule
  • Beschäftigung im öffentlichen Dienst

 

Werkstudent

  • Studierende, die an einer Fachschule oder Hochschule immatrikuliert sind
  • mehr als geringfügige Beschäftigung (also mehr als 450,- Euro im Monat) oder selbstständige Tätigkeit
  • Arbeitszeit darf maximal 20 Stunden während der Vorlesungszeit betragen
  • Versicherungspflichtig

Minijob

  • Geringfügige Beschäftigung
  • Form des Teilzeitjobs
  • nicht mehr als 450,- Euro im Monat
  • keine Sozialversicherungsabgaben (Sozial-, Pflege-, Renten-, Krankenversicherung)
  • Mindestlohn oder mehr
  • bei Festanstellung nur ein weiterer Minijob erlaubt
  • nur Sozialversicherungsfrei wenn bei mehreren Minijobs die 450,- Eurogrenze überschritten wird
  • in gewerblichen Gebieten und Private Haushalte

 

Nebenjob

  • Neben dem Hauptberuf
  • kann auch ein Minijob sein à kann steuerfrei sein
  • normalerweise steuerpflichtig
  • auch unentgeltliche und ehrenamtliche Jobs gelten als Nebenjobs
  • Pflichten beider Jobs dürfen sich nicht überschneiden („Interessenkollision“)
  • Darf nicht an genommenem Urlaub- oder Krankheitstagen ausgeführt werden

 

Teilzeitjob

  • Flexible Stundenregelung àEinkommen durch Gleitzeit und vertraglich wenig Stunden
  • Arbeitszeit muss nicht immer gleich sein
  • Stundenanzahl kann monatlich variieren
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit
  • Halbtagsjob als Art des Teilzeitjobs
  • Minijob, Nebenjob, Werkstudent und SHK/SVB fallen in diese Kategorie

 

Vollzeitjob

  • Gängige 40- Stunden-Woche (zwischen 36 und 40 Stunden gilt als Vollzeit in Deutschland)
  • Nebenjob erlaubt, wenn er die Leistung im Vollzeitjob nicht einschränkt
  • Steuerpflichtig
  • Pflege-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen-, und Krankenversicherungspflichtig

 

Ferienjob

  • Kurzfristiges und befristetes Arbeitsverhältnis
  • Schüler oder Studenten können während der Schul- oder Semesterferien einen Ferienjob annehmen
  • bei Schülern muss auf den Jugendschutz geachtet werden
  • es bedarf keiner Kündigung, da das Arbeitsverhältnis von vorneherein befristet ist
  • versicherungsfrei, wenn nicht mehr als 3 Monate (70 Tage) im Kalenderjahr gearbeitet wird

 

Zeitarbeit

  • Zeitarbeitsunternehmen stellen Arbeitnehmer an und „verleihen“ diese an Dritte (so kann ein Unternehmen, welches zusätzliche Arbeiter benötigt bei einer Zeitarbeitsfirma um Unterstützung bitten)
  • alle Rechte und Pflichten gelten wie bei einem anderen Arbeitgeber auch
  • Mehr zur Zeitarbeit hier:
    https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=qujI6BIVqgQ

 

Festanstellung

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag
  • „normales“ Arbeitsverhältnis in Deutschland

 

Befristete Anstellung

  • Arbeitsvertrag auf Zeit
  • Im Arbeitsvertrag wird bereits festgehalten, wann das Arbeitsverhältnis endet

 

Allgemein

  • Überstunden müssen Vergütet werden
  • Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz müssen eingehalten werden à regelmäßige Arbeitszeit pro Tag in Deutschland 8 Stunden
  • gesetzlich festgelegte (unbezahlte) Pausen (bspw. nach 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause, bei 9 Stunden Arbeitszeit 45 Minuten Pause)
  • Pausenzeit gilt nicht als Arbeitszeit muss aber gesetzlich eingehalten werden
  • Lohn und Anzahl der Arbeitsstunden müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden
  • wöchentliche Arbeitszeit wird durch Arbeits- oder durch Tarifverträge bestimmt
  • Alle Tätigkeiten unterliegen dem Arbeitszeitgesetz
  • Eine (Kranken-) Versicherung ist immer Pflicht
  • Der Urlaubsanspruch wird immer im Arbeitsvertrag festgehalten

 

 

Wenn du gerade auf der Suche nach einen Job bist, dann schau doch mal hier vorbei.

 

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