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Statut

§ 1. Das Statut ist orientiert an Transparenz und Vielfalt. Es ist im Geiste des Programms der Zeitschrift auszulegen und weiterzuentwickeln. 

§ 2. Die Zeitschrift erscheint jährlich mit vier Heften in einem Gesamtumfang pro Jahrgang von ca. 600 Seiten. Die Zeitschrift soll nicht über drei Jahre hinaus durch Zusagen festgelegt sein. Für die Veröffentlichungen gelten die »Richtlinien für Beiträge in EWE«. 

§ 3.1 Statut und Programm sind nur einstimmig von der Editionsgruppe änderbar.
§ 3.2 Die Editionsgruppe kann sich nur durch einstimmigen Beschluss erweitern. 
§ 3.3 Wenn ein Mitglied der Editionsgruppe die Entwicklung der Zeitschrift gefährdet, weil es gegen die grundlegenden Intentionen des Programms und Statuts nachweisbar verstößt, dann kann ein Ausschluss des betreffenden Mitgliedes nur einstimmig von den übrigen Mitgliedern der Editionsgruppe beschlossen werden. 
§ 3.4 Die Editionsgruppe beruft eine Forschungsredaktion. 
§ 3.5 Die Editionsgruppe kann für einzelne Themenhefte Gastherausgeber bzw. Gastherausgeberinnen wählen. Diesen entstehen durch ihre Tätigkeiten keine selbständigen Rechte. 
§ 3.6 Die Editionsgruppe wählt mit einfacher Mehrheit Beiratsmitglieder. 
§ 3.7 Die Mitglieder der Editionsgruppe sind auch Beiratsmitglieder. 
§ 3.8 Die Editionsgruppe soll ein paritätisches Verhältnis von Frauen und Männern im Beirat anstreben und gegebenenfalls einen Aufnahmestopp beschließen. 

§ 4.1 Die Beiratsmitglieder können weitere Mitglieder vorschlagen. 
§ 4.2 Die Beiratsmitglieder können Themen vorschlagen, die mit einfacher Mehrheit von der Editionsgruppe angenommen werden können. 
§ 4.3 Die Beiratsmitglieder haben das Recht, Kritiken zu Hauptartikeln in EWE zu veröffentlichen. Die Mitglieder der Editionsgruppe dürfen für ihre Kritiken nur die gleichen Chancen haben wie andere Beiratsmitglieder. 

§ 5.1 Die Editionsgruppe wirbt mit einfacher Mehrheit Beiträge ein. Um eine offene Diskussion zu ermöglichen, nimmt sie auf eingeworbene Beiträge keinen inhaltlichen Einfluss, sofern die rechtlichen Grenzen gewahrt bleiben. 
§ 5.2 In einer Liste für »Veröffentlichungsvorhaben« werden angenommene Themen aufgeführt. Die Editionsgruppe bittet besonders Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler außerhalb des Beirats, die einen der angekündigten Artikel kritisieren möchten, sich bei EWE als Kritiker und Kritikerinnen zu bewerben. Zugesandte Manuskripte dürfen nur für Zwecke der Kritik verwendet und nicht ohne Zustimmung der Editionsgruppe an Dritte weitergegeben werden. 
§ 5.3 Zugesagte Hauptartikel können nach drei Jahren von der Liste der Veröffentlichungsvorhaben heruntergenommen werden, wenn nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen worden sind. 
§ 5.4 Akzeptierte Hauptartikel können zurückgegeben werden, wenn nicht mindestens drei Kritikerinnen oder auch Kritiker gewonnen worden sind. 
§ 5.5 Ordnungsgemäß eingereichte Beiträge dürfen nur einstimmig von der Editionsgruppe abgelehnt werden. Wird beantragt, die Begründung einer solchen Ablehnung zu veröffentlichen, muss diese in EWE publiziert werden. 

§ 6.1 Die Editionsgruppe bittet um schriftliche Vorschläge und Einwände. Sie behält sich deren auch nur teilweise Veröffentlichung vor. 
§ 6.2 Briefe von Beiratsmitgliedern an EWE werden auf Wunsch ungekürzt veröffentlicht, wenn zwei Manuskriptseiten nicht überschritten werden.