1. KW-Wegweiser
  2. Knotenpunkt

Antrag auf Änderung des Grenz- bzw. Richtwerts

Studierende, die Lehrveranstaltungen/Module über den Grenzwert von 44 ECTS (mehr als 14 LVs) hinaus belegen wollen, können dazu vor Beginn der jeweiligen Anmeldephase (1. und 2. Anmeldephase bzw. Revisionsphase) per Formular einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung stellen. Dabei ist zu begründen, warum die Überschreitung des Grenzwertes für Ihr individuelles Studium von besonderer Bedeutung ist und wie Sie dieses hohe Lernvolumen bewältigen wollen. Das entsprechende Formular wird Ihnen vom Studienbüro KW zur Verfügung gestellt. Den Antrag für die Fakultät KW können Sie beim Studienbüro KW (C5.322) persönlich oder in dem entsprechenden Briefkasten abgeben.

Innerhalb der jeweiligen Anmeldephasen können Härtefallanträge zur Überschreitung der ECTS-Grenze nur noch genehmigt werden, wenn Gründe vorgetragen werden, die nicht schon vor der 1. Anmeldephase / 2. Anmeldephase bekannt waren.

Die Studierenden werden gebeten, Lehrveranstaltungen/Module im vorgesehenen Rahmen zu buchen. Eine Woche vor Ende der jeweiligen Anmeldephasen werden diejenigen Studierenden, die den Grenzwert zu diesem Zeitpunkt überschritten haben, von den Lehrveranstaltungsmanager*innen per E-Mail an die Uni-Mailadresse darüber informiert und gebeten, von sich aus durch gezielte Abmeldung von bestimmten Veranstaltungen/Modulen die Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen.

Wenn der Umfang der Anmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Anmeldephasen 44 ECTS Punkte (Fak. KW) überschreitet und wenn keine Ausnahmegenehmigungen vorliegen, können die zuletzt angemeldeten Lehrveranstaltungen/Module automatisch (durch die Beauftragten der jeweiligen Fakultät) aus PAUL entfernt werden, bis der Umfang wieder bei maximal 44 ECTS Punkten liegt. Einmal entfernte Lehrveranstaltungen/Module können nicht wieder reaktiviert werden.

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Script:v4.0 | Db:v4.0 | 21.12.2023