PAUL - Studierende - Erfüllung von Auflagen zur Einschreibung in einen Masterstudiengang
Bewerber*innen auf einen kulturwissenschaftlichen Masterstudiengang können unter bestimmten Auflagen eingeschrieben werden, obwohl noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
"Fehlen Kompetenzen, so kann die Einschreibung mit der Auflage erfolgen, die Kompetenzen durch angemessene Studien nachzuholen und durch das Bestehen zugehöriger Prüfungen bis zur Meldung zur Masterarbeit nachzuweisen. Die Entscheidung hierüber sowie über Art und Umfang der Studien und Prüfungen trifft der Prüfungsausschuss auf der Grundlage des vorangegangenen Studienabschlusses. Die fehlenden und nachzuholenden Kompetenzen dürfen für beide Fächer des Masterstudiengangs insgesamt 30 LP nicht überschreiten. Die Studien und Prüfungen sollten im ersten Semester des Masterstudiengangs erbracht werden." (Auszug aus der PO)