Modulhandbuch (Module manual)

M.184.2609 Grundzüge des Arbeitsrechts I
(Basic Principles of Labour Law I)
Koordinator (coordinator): Prof. Dr. Stefan Müller
Ansprechpartner (contact): Dagmar Götte-Weiß (recht[at]wiwi.uni-paderborn.de)
Prof. Dr. Stefan Müller (s.mueller[at]upb.de)
Christopher Maximilian Pietsch (pietsch[at]mail.uni-paderborn.de)
Credits: 10 ECTS
Workload: 300 Std (h)
Semesterturnus (semester cycle): WS
Studiensemester (study semester): 3-6
Dauer in Semestern (duration in semesters): 1
Lehrveranstaltungen (courses):
Nummer / Name
(number / title)
Art
(type)
Kontaktzeit
(contact time)
Selbststudium
(self-study)
Status (P/WP)
(status)
Gruppengröße
(group size)
a) K.184.26091 / Grundzüge des Arbeitsrechts I - Vorlesung 30 Std (h) 120 Std (h) P
b) K.184.26092 / Grundzüge des Arbeitsrechts I - Übung 30 Std (h) 120 Std (h) P
Wahlmöglichkeiten innerhalb des Moduls (Options within the module):
Keine
Empfohlene Voraussetzungen (prerequisites):

​Grundkenntnisse des Privatrechts, wie sie an der Universität Paderborn insbesondere über das Modul W1601 Grundzüge des Wirtschaftsprivatrechts vermittelt werden.

Inhalte (short description):

​Dieses (BACHELOR-) Modul soll die Kompetenz für arbeitsrechtliche Fragestellungen schaffen, indem zentrale Probleme des Individualarbeitsrechts („Arbeitsvertragsrecht“) behandelt werden, die sich im Wesentlichen aus der Gesetzesanwendung ergeben, wobei auch das Richterrecht eine bedeutende Rolle spielt. Dargestellt werden die Quellen des Arbeitsrechts, das Zustandekommen von Arbeitsverträgen, fehlerhafte Arbeitsverträge und ihre Folgen, die Anfechtung und das Kündigungsschutzrecht. Einbezogen werden ebenfalls Schadensersatzansprüche zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses, urlaubsrechtliche Ansprüche wie Ansprüche auf Lohnfortzahlung. Theoretische und systematische Rahmenbedingungen werden vornehmlich im Vorlesungsteil behandelt, der Übungsteil dient der Anwendung anhand typischer Sachverhalte und Fallsituationen entsprechend dem Fortschritt des Veranstaltungsteils.
Das Modul W2607 Grundzüge des Arbeitsrechts II (Sommersemester, 5 ECTS) versteht sich als Ergänzung und Erweiterung, insbesondere um Aspekte des kollektiven Arbeitsrechts.

Lernergebnisse (learning outcomes):
Fachkompetenz Wissen (professional expertise):
Studierende...
  • ​kennen wirtschaftsnahe Grundlagen des Individualarbeitsrechts – in Gestalt von Rechtsgrundsätzen und Rechtsvorschriften – und können diese beschreiben und in das System des Wirtschaftsprivatrechts (BGB und arbeitsrechtliche Sondergesetze) sowie in die Gesamtrechtsordnung einordnen.
  • können zugleich die normativen Grundlagen der Rechtsgrundsätze und Rechtsvorschriften identifizieren und offenlegen.
  • kennen wichtige gesetzliche Vorschriften, die für die Beurteilung von in rechtlicher und gegenständlicher Hinsicht einfach gelagerter arbeitsrechtlicher Sachverhalte wesentlich sind, und können deren Bedeutung und Voraussetzungen identifizieren, analysieren und beschreiben.
  • kennen die systemischen Zusammenhänge zwischen einzelnen Grundsätzen bzw. Vorschriften des Individualarbeitsrechts und können diese beschreiben.
  • Fachkompetenz Fertigkeit (practical professional and academic skills):
    Studierende...
  • ​wenden arbeitsrechtliche Regelungen auf die Beurteilung von Einzelfällen und wirtschaftlichen Entwicklungen an.
  • Personale Kompetenz / Sozial (individual competences / social skills):
    Studierende...
  • ​bilden selbstständig Lerngruppen und vertiefen gemeinsam das in Vorlesung und Übung Erlernte;
  • können im Team arbeiten.
  • Personale Kompetenz / Selbstständigkeit (individual competences / ability to perform autonomously):
    Studierende...
  • ​sind in der Lage, in rechtlicher und gegenständlicher Hinsicht einfach gelagerte arbeitsrechtliche Sachverhalte zu erfassen, deren wirtschaftliche Bedeutung zu beschreiben und diese in Bezug zu (als einschlägig identifizierten rechtlichen Vorschriften) zu setzen. Auf Grundlage dieser methodischen Analyse und Anwendung der Rechtsgrundsätze und Rechtvorschriften sind die Studierenden in der Lage, den abstrakt gehaltenen rechtlichen Rahmen auf eine konkrete Fallsituation zu übertragen und auf diese Weise die angesprochenen Sachverhalte rechtlich zu beurteilen.
  • Prüfungsleistungen (examinations)
    Art der Modulprüfung (type of modul examination): Modulabschlussprüfung
    Art der Prüfung
    (type of examination)
    Umfang
    (extent)
    Gewichtung
    (weighting)
    a) Klausur 90 Min. 100.00 %
    Studienleistung / qualifizierte Teilnahme (module participation requirements)
    Nein
    Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen (formal requirements for participating in examinations)
    Keine
    Voraussetzungen für die Vergabe von Credits (formal requirements for granting credit points)
    Die Vergabe der Credits erfolgt, wenn die Modulnote mindestens „ausreichend“ ist
    Gewichtung für Gesamtnote (calculation of overall grade)
    Das Modul wird mit der doppelten Anzahl seiner Credits gewichtet (Faktor: 2)
    Verwendung des Moduls in den Studiengängen (The module can be selected in the following degree programmes)
    B.Sc. International Business Studies, B.Sc. Wirtschaftsinformatik, B.Sc. Wirtschaftswissenschaften
    Umfang QT (participation requirements):
    Lernmaterialien, Literaturangaben (learning material, literature):
    Teilnehmerbegrenzung (participant limit):
    Keine
    Sonstige Hinweise (additional information):

    ​Das Modul findet im Wintersemester statt.

    Die Abschlussprüfung findet innerhalb des üblichen, durch das Studienbüro gestalteten Prüfungszeitraums im Anschluss an die Vorlesungszeit statt. Die Veranstaltungssprache ist deutsch, erklärende Erläuterungen können auf Wunsch in englischer Sprache erfolgen.

    Zur Klarstellung: Das bisherige Modul "Grundzüge des Arbeitsrechts I (W2606, 5[!] ECTS) wird künftig nicht mehr angeboten, an dessen Stelle tritt das entsprechend erweiterte, vorliegende 10 ECTS-Modul W2609.

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