Definition
Für ein gut das Rivilaltätsprinzip, wenn die Mengen eines Gutes, die ein Individuum konsumiert, nicht von einem anderen Indivuduum konsumiert werden können.

Private Güter sind Güter, für die das Rivalitätsprinzip gilt.

Öffentliche Güter sind Güter, für die das Rivalitätsprinzip nicht gilt.

Beispiele