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Antrag auf Änderung des Grenz- bzw. Richtwerts

Studierende, die darüber hinaus mehr Lehrveranstaltungen/Module, also mehr als 44 ECTS (mehr als 14 LVs) belegen wollen, können dazu vor Beginn der jeweiligen Anmeldephase (1. und 2. Anmeldephase bzw. Revisionsphase) per Formular einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung stellen. Dabei ist zu begründen, warum die Überschreitung des Grenzwertes für Ihr individuelles Studium von besonderer Bedeutung ist und wie Sie dieses hohe Lernvolumen bewältigen wollen. Den Antrag für die Fakultät KW können Sie im Briefkasten des Studienbüros KW (C5.319) abgeben. In digitalen Semestern können Sie den Antrag selbstverständlich per Mail schicken. 

Innerhalb der jeweiligen Anmeldephasen können Härtefallanträge zur Überschreitung der ECTS-Grenze nur noch genehmigt werden, wenn Gründe vorgetragen werden, die nicht schon vor der 1. Anmeldephase / 2. Anmeldephase bekannt waren.

Die Studierenden werden gebeten, Lehrveranstaltungen/Module im vorgesehenen Rahmen zu buchen. Eine Woche vor Ende der jeweiligen Anmeldephasen werden jedoch diejenigen Studierenden, die den Grenzwert zu diesem Zeitpunkt überschritten haben, von den Lehrveranstaltungsmanager*innen per E-Mail an die IMT-Mail-Adresse darüber informiert und gebeten, von sich aus durch gezielte Abmeldung von bestimmten Veranstaltungen/Modulen die Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen.

Wenn der Umfang der Anmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Anmeldephasen 44 ECTS Punkte (Fak. KW) überschreitet und wenn keine Ausnahmegenehmigungen vorliegen, können die zuletzt angemeldeten Lehrveranstaltungen/Module automatisch (durch die Beauftragten des jeweiligen Dekanats) aus PAUL entfernt werden, bis der Umfang wieder kleiner gleich 44 ECTS Punkte ist. Einmal entfernte Lehrveranstaltungen/Module können nicht wieder reaktiviert werden.

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Script:v3.8 | Db:v3.8 | 23.02.2022