Hauptstudium WING Elektrotechnik
Zulassung zur Diplomprüfung
Zur Diplom-Prüfung kann zugelassen, wer
1. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzt.
2. die Diplom-Vorprüfung in dem integrierten Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen bestanden hat. Die Zulassung zu den studienbegleitenden Prüfungen kann auch bereits nach der Zulassung der Kandidatin bzw. des Kandidaten zur Diplom-Vorprüfung gewährt werden, wenn maximal zwei Prüfungselemente der Diplom-Vorprüfung fehlen, von denen nur einer ein Leistungsnachweis sein darf.
In diesem Fall können maximal zwei Fächer mit den dazugehörigen Bonuspunkten als Bestandteil der Diplomprüfung abgelegt werden und es dürfen maximal 12 Maluspunkte angesammelt werden. Diese Ausnahmeregelung ist auf die ersten sieben Fachsemester beschränkt. Für alle weiteren Prüfungen im Rahmen der Diplomprüfung ist der Nachweis über das Bestehen der entsprechend qualifizierenden Diplom-Vorprüfung Voraussetzung.
Übersicht Hauptstudium
Umfang der Diplomprüfung
Die Diplomprüfung besteht aus den studienbegleitenden, lehrveranstaltungsbezogenen Prüfungen in den Fächern und Modulen, die in den Katalogen Pflicht- und Wahlpflichtfächer für die beiden Studienrichtungen angeführt werden, bzw. dem Modulhandbuch der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und aus der Diplomarbeit und Studienarbeit.
Bei der Anmeldung zur Prüfung ist anzugeben, in welchem Fach die Prüfung abgelegt wird.
Eine zeitliche Reihenfolge beim Ablegen der Prüfungen in den Fächern wird nicht vorgegeben.
Welche Fächer aus den einzelnen Pflicht- und Wahlpflichtfächern gewählt werden können ist in dem aktuellen Katalog der Pflicht- und Wahlpflichtfächer (Fächerkatalog) nachzulesen. Dieser steht im übrigen auch zum download bereit
Pflicht- und Wahlpflichtfächer
Die Diplomprüfung für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik erstreckt sich über die Fächer, die im aktuellen Katalog der Pflicht- und Wahlpflichtfächer (Fächerkatalog) geführt werden. Dieser steht auch zum download bereit.
| Wirtschaftsingenieurwesen | Σ | 1. Sem. | 2. Sem. | 3. Sem. | 4. Sem. | ||||||||
| Elektrotechnik | |||||||||||||
| Hauptstudium | SWS | V | Ü | P | V | Ü | P | V | Ü | P | V | Ü | P |
| Pflichtbereich Produktions- und Informationsmanagemt | |||||||||||||
| 3 Module aud em Katalog der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften | Σ 18 | ||||||||||||
| 1./ 2./ 3. Wahlpflichtmodul | |||||||||||||
| 3 Module aud em Katalog der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften | Σ 18 | Einordung nach Angebot und Wahl der Studierenden | |||||||||||
| 4./ 5. Wahlplfichtfach | |||||||||||||
| Wahlplichtfach aus dem Katalog der Wahlpflichtfächer der Institiuts Elektrotechnik und Informationstechnik | Σ 16 | ||||||||||||
| 6. Wahlpflichtfach | |||||||||||||
| aus dem Katalog der interdiziplinären Wahlpflichtfächer | Σ 8 | ||||||||||||
| Σ 60 | |||||||||||||
Studienarbeit
In der ingenieurwissenschaftlichen Studienarbeit soll der Kandidat zeigen, dass er in der Lage ist, ein ingenieurwissenschaftliches Problem unter Anleitung nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse klar verständlich darzustellen.
Die Studienarbeit hat einen Umfang von je 200 Arbeitsstunden.
Die Studienarbeit ist vom jeweiligen Betreuer zu bewerten. Wird eine Arbeit nicht mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet, ist sie zu wiederholen. Für die Wiederholung ist ein neues Thema festzulegen.
Diplomarbeit
Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomarbeit ist die Anfertigung einer ingenieurwissenschaftlichen Studienarbeit die mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurden, und dass der Kandidat
bis auf zwei Fächer sämtliche Fächer bestanden hat.
Ferner ist der Nachweis über eine fachpraktische Tätigkeit vor der Anmeldung zur letzten Prüfung zu erbringen.
Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Diplomarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des Einzelnen aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach Satz 1 erfüllt.
Das Thema der Diplomarbeit kann von einem im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften oder Maschinentechnik bzw. Elektrotechnik tätigen Professor, Hochschuldozenten oder Privatdozenten und in Abstimmung mit einem Professor auch von anderen Prüfern ausgegeben und betreut werden. Bei der Betreuung der Diplomarbeit sollen wissenschaftliche Mitarbeiter oder Hochschulassistenten mitwirken.
Diplomarbeiten können auch in einem anderen Fachbereich der Hochschule oder an einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden. In beiden Fällen muss die Diplomarbeit durch einem Professor, Hochschuldozenten oder Privatdozenten oder in Abstimmung mit einem Professor auch von anderen Prüfern betreut werden. Dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, Vorschläge für das Thema der Diplomarbeit zu unterbreiten. Auf Antrag sorgt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, dass ein Kandidat rechtzeitig ein Thema für eine Diplomarbeit erhält. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt höchstens vier Monate, bei einem empirischen oder experimentellen Thema höchstens sechs Monate. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Diplomarbeit innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten beiden Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Auf begründeten Antrag des Kandidaten kann der Prüfungsausschuss ausnahmsweise eine Nachfrist bis zu vier Wochen, bei einem empirischen, experimentellen oder mathematischen Thema bis zu sechs Wochen gewähren. Bei der Abgabe der Diplomarbeit hat der Kandidat schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit – bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit – selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, sowie Zitate kenntlich gemacht hat. Der Umfang der Diplomarbeit soll in der Regel etwa zwischen 50 und 100 Seiten betragen. Über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet der Betreuende insbesondere, wenn es sich um praktische Themen handelt.
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