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Möglichkeiten/Grenzen

Falls ihr euch schon einmal ein der folgenden Fragen gestellt habt:

dann seid ihr hier genau richtig.


Gesetze und andere interessante Dokumente


Hochschulgesetz NRW
Hochschulrahmengesetz
Satzung der Studierendenschaft
Wahlordnung der Studierendenschaft
Geschäftsordnung des Stupa
Studentenwerkgesetz NRW
Satzung Studentenwerk Paderborn
Beitragssatzung Uni Paderborn
Verordnung zur Erhebung von Studienbeiträgen
HGGF

Wie werde ich aktiv ? Eine Anleitung zur politischen Teilnahme

  1. Wie kann ich das Stupa selbst zu einer Sitzung einberufen ?

    • 5% der Studierendenschaft können unter Angabe einer Tagesordnung dieses schriftlich beantragen
    • Kontakt zum Stupa kann man über dessen Präsidium aufnehmen (alle Infos aof der Asta-Seite erhältlich)
    • §4 Abs 5 der Satzung der Studierendenschaft


  2. Wie kann ich selber einen Antrag ins Stupa einbringen über den diskutiert und abgestimmt werden soll ?

    • Jedes Mitglied kann einen solchen Antrag beim Stupa-Präsidium einreichen
    • Dieser sollte spätestens 24 Stunden vor der nächsten Stupa-Sitzung abgegeben werden
    • §4 Abs 8 der Satzung der Studierendenschaft, §2 Abs 2 der GO des Stupa


  3. Wie kann ich eine Urabstimmung herbeiführen und wie läuft die ab ?

    • Eine Urabstimmung kann durchgeführt werden zu diesen Themen:
      1. Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft
      2. grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft
      3. Satzung der Studierendenschaft
      4. Beitragsordnung und die Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament und den direkt zu wählenden Fachschaftsorganen
      5. Fachschaftsrahmenordnung , in welcher die Grundzüge der Zusammensetzung, der Einberufung, der Aufgaben, der Beschlussfassung, der Amtszeit der Organe und der Mittelbewirtschaftung der Fachschaften festgesetzt sind
    • möglich bei schriftlicher Anfrage von 10% der Studierendenschaft
    • Organisation der Urabstimmung erfolgt durch Stupa
    • Beschlüsse der Urabstimmung sind für die Organe der Studierendenschaft bindend, wenn die Mehrheitsentscheidung mindestens 30% der Studierendenschaft umfasst
    • §10 der Satzung der Studierendenschaft


  4. Wie kann ich eine Vollversammlung herbeiführen ?

    • durch eine schriftliche Anfrage von 5% der Studierendenschaft unter Angabe einer Tagesordnung
    • Durchführung und Leitung erfolgt durch das Stupa-Präsidium
    • §11 der Satzung der Studierendenschaft


  5. Wie kann ich mich selber wählen lassen ?

    • wählbar ist jeder immatrikulierte Student
    • durch Einreichen eines Wahlvorschlags kann man sich selbst vorschlagen oder vorschlagen lassen
    • dieser Wahlvorschlag muss innerhalb von 12 Werktagen nach Wahlbekanntmachung bei der Wahlleitung eingereicht werden
    • Vordrucke gibt es bei der Wahlleitung
    • Ein Wahlvorschlag enthält:
      1. für welche Wahl man sich aufstellt
      2. Name, Fakultät, Anschrift, Matrikelnummer
      3. unterschriebene Erklärung des Kandidaten, dass er Aufnahme in Wahlvorschlag zustimmt
      4. für Wahlliste: vollständiger ungekürzter Name der Liste
      5. für Wahlliste: eindeutige Reihenfolge der Kandidaten
    • Wahlvorschlag muss von 1/1000 der Wahlberechtigten (mindestens aber 5) unterzeichnet sein
    • §11, §12 der Wahlordnung


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