Möglichkeiten/Grenzen
Falls ihr euch schon einmal ein der folgenden Fragen gestellt habt:
- Was darf man an der Universität eigentlich alles machen und was nicht?
- Und wenn ich wissen will, ob ich etwas bestimmtes machen kann, wen muss ich fragen?
Gesetze und andere interessante Dokumente
Wie werde ich aktiv ? Eine Anleitung zur politischen Teilnahme
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Wie kann ich das Stupa selbst zu einer Sitzung einberufen ?
- 5% der Studierendenschaft können unter Angabe einer Tagesordnung dieses schriftlich beantragen
- Kontakt zum Stupa kann man über dessen Präsidium aufnehmen (alle Infos aof der Asta-Seite erhältlich)
- §4 Abs 5 der Satzung der Studierendenschaft
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Wie kann ich selber einen Antrag ins Stupa einbringen über den diskutiert und abgestimmt werden soll ?
- Jedes Mitglied kann einen solchen Antrag beim Stupa-Präsidium einreichen
- Dieser sollte spätestens 24 Stunden vor der nächsten Stupa-Sitzung abgegeben werden
- §4 Abs 8 der Satzung der Studierendenschaft, §2 Abs 2 der GO des Stupa
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Wie kann ich eine Urabstimmung herbeiführen und wie läuft die ab ?
- Eine Urabstimmung kann durchgeführt werden zu diesen Themen:
- Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft
- grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft
- Satzung der Studierendenschaft
- Beitragsordnung und die Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament und den direkt zu wählenden Fachschaftsorganen
- Fachschaftsrahmenordnung , in welcher die Grundzüge der Zusammensetzung, der Einberufung, der Aufgaben, der Beschlussfassung, der Amtszeit der Organe und der Mittelbewirtschaftung der Fachschaften festgesetzt sind
- möglich bei schriftlicher Anfrage von 10% der Studierendenschaft
- Organisation der Urabstimmung erfolgt durch Stupa
- Beschlüsse der Urabstimmung sind für die Organe der Studierendenschaft bindend, wenn die Mehrheitsentscheidung mindestens 30% der Studierendenschaft umfasst
- §10 der Satzung der Studierendenschaft
- Eine Urabstimmung kann durchgeführt werden zu diesen Themen:
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Wie kann ich eine Vollversammlung herbeiführen ?
- durch eine schriftliche Anfrage von 5% der Studierendenschaft unter Angabe einer Tagesordnung
- Durchführung und Leitung erfolgt durch das Stupa-Präsidium
- §11 der Satzung der Studierendenschaft
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Wie kann ich mich selber wählen lassen ?
- wählbar ist jeder immatrikulierte Student
- durch Einreichen eines Wahlvorschlags kann man sich selbst vorschlagen oder vorschlagen lassen
- dieser Wahlvorschlag muss innerhalb von 12 Werktagen nach Wahlbekanntmachung bei der Wahlleitung eingereicht werden
- Vordrucke gibt es bei der Wahlleitung
- Ein Wahlvorschlag enthält:
- für welche Wahl man sich aufstellt
- Name, Fakultät, Anschrift, Matrikelnummer
- unterschriebene Erklärung des Kandidaten, dass er Aufnahme in Wahlvorschlag zustimmt
- für Wahlliste: vollständiger ungekürzter Name der Liste
- für Wahlliste: eindeutige Reihenfolge der Kandidaten
- Wahlvorschlag muss von 1/1000 der Wahlberechtigten (mindestens aber 5) unterzeichnet sein
- §11, §12 der Wahlordnung