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Wissenswertes über den Personalrat

Dem nichtwissenschaftlichen Personalrat der Universität Paderborn gehören 11 Personen an. Davon sind 9 Arbeitnehmer und 2 Beamte. Der Personalrat wird alle 4 Jahre von den Beschäftigten gewählt. Zur Wahl können wahlberechtigte Beschäftigte sowie die an der Universität vertretenen Gewerkschaften und Berufsverbände Wahlvorschläge machen.

Der Personalrat arbeitet auf der Grundlage des LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) des Landes NRW.

Danach hat der Personalrat folgende allgemeine Aufgaben:

 

Das LPVG unterscheidet zwischen verschiedenen beteiligungspflichtigen Angelegenheiten, und zwar:

Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung nach §72 LPVG unterliegt, kann sie nur mit Zustimmung des Personalrats getroffen werden. Diese können von dem Kanzler der Universität erst nach der Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden.

Dazu gehören u. a.:

 

 

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