FAQ

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1)  Anrechnung von Kursen im Auslandssemester:
Q: Wie kann ich mir Kurse von meiner Auslandsuniversität in Paderborn anrechnen lassen?
A: Siehe "Vorgehen bei Auslandsstudium". Es ist sinnvoll vor dem Auslandsstudium ein "Learning Agreement" mit den hiesigen Dozenten auszufüllen,
    um vorher festzulegen, welche Kurse nach der Heimkehr definitiv angerechnet werden (siehe Download).
 
Q: Wie werden die Kurse an- oder umgerechnet?
A: Das hängt von der Kursbeschreibung, dem Arbeitsumfang und dem Dozenten ab.
 
Q: Wie viele Kurse müssen im Ausland erbracht werden?
A: Das kann individuell entschieden werden, außer man ist wegen eines Stipendiums oder dergleichen an Auflagen (z.B. 30 ECTS) gebunden.
 
Q: Werden 7,5 ECTS-Kurse als ein 5-ECTS-Modul oder als 10-ECTS-Modul angerechnet?
A: Das kommt auf den anrechnenden Dozenten an. Teilweise werden Sie "gesplittet" (ein Dozent nimmt von den 7,5ECTS  5ECTS
    und rechnet sie an, und ein weiterer Dozent nimmt die restlichen, um mit einem weiteren 7,5 ECTS Kurs auf 10 ECTS für
    die Anrechnung zu kommen) oder aber der Dozent sagt, dass für die Anrechnung der 7,5 ECTS als 10 ECTS noch eine
    Ausarbeitung notwendig ist und rechnet dann auf 10 ECTS an.
 
Q: Wie rechne ich Module im CP-Punktesystem in das ECTS-Punktesystem um?
A: 10 ECTS = 6 CP  (2 CP = 4 LP = 3,33333 ECTS bzw. 1 Teilmodul bei einem 10 ECTS Modul).
 
Q: Was sind ECTS?
A: European Credit Transfer System = Bei den ECTS-Anrechungspunkten handelt es sich um einen relativen Wert zur Bestimmung des zu leistenden Arbeitspensums.
    Jede Veranstaltung erhält Credits abhängig vom Arbeitsanteil, den sie am Gesamtpensum des akademischen Jahres einnimmt.
    Dabei werden alle Arbeitsformen berücksichtigt, nicht nur die Kontaktstunden zum Dozenten, sondern auch Seminar- und Diplomarbeiten, Praktika, Exkursionen oder
    Selbststudien.

    Die Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten ist an den Universitäten nicht einheitlich geregelt, da Studiengänge und -fächer voneinander abweichen können.
 
Q: Gibt es Erfahrungsberichte zu Auslandssemestern?
A: Ja, und zwar auf den Seiten des akademischen Auslandsamts unter "Partneruniversitäten" und auf den Seiten der Fachschaft IBS.
 
2) Sprachkurse aus dem Zentrum für Sprachlehre
Q: Kann ich mir Kurse des Zentrums für Sprachlehre (Arabisch, Spanisch, Chinesisch etc.) anrechnen lassen?
A: Nein, die Kurse werden nicht angerechnet. Sie können auch nicht als Zusatz auf das Bachelorzeugnis geschrieben werden. Man kann sich allerdings einen Teilnahmeschein ausstellen lassen.
 
Q: An wen muss ich mich wenden, wenn ich keine Antwort auf meine Frage gefunden habe?
A: Inhaltliche Fragen zu den Sprachkursen können die Sprachdozenten beantworten.
    Fragen zum Auslandsstudium (Anrechnung, Umrechnung etc.) werden in der Sprechstunde für IBS beantwortet.
    Generell gilt, dass die Fachschaft Fragen rund ums Studium IBS beantworten kann.
    


 

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