Tuesday’s Debate vom 10.01.2017

In der heutigen Debatte nahmen wir einen akademisch sehr wichtigen Paragraphen unter die Lupe.

In der heutigen Debatte nahmen wir einen akademisch sehr wichtigen Paragraphen unter die Lupe.

Auch heute, am Vorabend des großen Schlagabtausches der Abgeordneten, wurde fleißig und angeregt debattiert. Zunächst jedoch hatte Benedikt eine kleine Übung für die Teilnehmer vorbereitet: Anhand eines Videos vom Finale der 2015er Deutschen Debattier Meisterschaft sollten wir erkennen, wie man Argumente richtig ordnet und auch dementsprechend vorträgt. Das besondere war dabei, dass das Finale im BP-Format ablief. Wer jetzt an eine Tankstelle denkt, befindet sich jedoch auf dem Holzweg; BP steht für „British Parliament“ und bezeichnet eine Art der Debatte, bei der es keine freien Redner gibt, dafür jedoch jeweils zwei Teams der Regierung und der Opposition. Benedikt wählte dieses Format allerdings nicht ganz ohne Hintergedanken – da er und Hendrik sich am Wochenende auf eine Debatte nach Wien begaben war dies noch einmal eine Möglichkeit für sie, sich mit dem System BP vertraut zu machen.

Kommen wir also zur eigentlichen Debatte. Unser Schwerpunkt lag bei „Forschung und Lehre“, was uns auch schon zum Thema führt: Soll das Open Access Programm für sämtliche an Hochschulen erstellten Werke verpflichtend angewandt werden und damit den §52a der Urherberrechtsgesetztes ablösen, welcher besagt, dass nur kleine Ausschnitte aus wissenschaftlichen Werken im Unterricht verwendet werden dürfen? Da dieses Thema auch außerhalb unserer Runde aktuell stark diskutiert wird, fiel den Rednern das Finden von Argumenten nicht schwer.

Den Anfang machte Hendrik auf Seiten der Regierung. Wären früher Patente zurückgehalten worden, hätte es diverse technische Fortschritte nicht gegeben und die Technik wäre nicht auf dem heutigen Stand. Des Weiteren wäre eine reine Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten auf Papier ein Rückschritt in eine längst vergangene, prä-digitale Zeit, was unhaltbar und inakzeptabel wäre. Ebenfalls sei zu bedenken, dass durch einen leichteren Zugang zu wissenschaftlichen Texten auch Fake-News eingeschränkt werden können, da Bildung und Fakten für die Allgemeinheit eher verfügbar wären.

Die erste Opposition, vertreten durch Niklas, entgegnete darauf, ob es nicht möglich seie, dass es dann nicht nur Fake-News, sondern auch Fake-Science gäbe? Ist es nicht denkbar, dass verfälschte oder gar mit Absicht irreführende Arbeiten veröffentlicht würden, um bestimmte Thesen und Meinungen zu stärken?

Bald im Kino: Benedikt und die Suche nach Wong Fang.

Bald im Kino: Benedikt und die Suche nach Wong Fang.

Der zweite Redner der Regierung, Benedikt, entgegnete darauf mit dem Hinweis, dass diverse Aufsätze und Arbeiten gar nicht erst beachtet werden, sofern sie nicht digital zur Verfügung stehen. Als Beispiel führte er den japanischen Soziologen Wong Fang an, welchen er selbst nur durch intensives Nachforschen in kaum gelesenen Bibliotheks­bän­den ent­deckte, obwohl dessen Werk hoch­gradig bedeut­sam für die moderne Sozio­logie sei. Ebenso würde durch Diskussionen über neue wissenschaftliche Artikel auch die Allgemeinbildung gefördert und somit der Gesellschaft als solcher ein Gefallen getan.

Was ist jedoch mit möglicherweise militärisch anwendbarem Wissen, wie etwa Papieren zur Kernspaltung oder dem Kalibrieren von Zielfernrohren? Könnten nicht Terroristen von öffentlich einsehbaren Dokumenten wie diesen profitieren, wollte Nick als Entgegnung wissen. Die Regierung antwortete darauf mit der Feststellung, dass es jahrelange Erfahrung mit hochkomplexen Themengebieten wie etwa der Nuklearphysik erfordert, um solche Arbeiten überhaupt nur annährend verstehen zu können. Es sei doch eher unwahrscheinlich, dass sich in den Reihen des IS studierte Atomphysiker befänden und Laien die wissenschaftlichen Arbeiten gar nicht anwenden könnten.

Abschließend stellte die Regierung fest, dass Wissenschaft als reiner Selbstzweck keinen Mehrwert hat und somit neue Medien mithelfen wissenschaftliche Arbeiten relevant zu halten. Auch sei die reine Verbreitung auf Papier eine Verschwendung von Ressourcen, da ohnehin schon die meisten Leute Texte auf mobilen Endgeräten lesen und Bücher schon jetzt digitalisiert werden.

Die Opposition schloss mit den Punkten, dass durch eine Veröffentlichung via Open Access die Kontrolle über die mögliche Leserschaft verloren gehe und somit auch Arbeiten zum Rüstungswesen allen zugänglich seien und beliebig oft kopiert und weiterverbreitet werden können. Die Verwendung von Open Access führe ebenfalls zu einer Verwirrung von Recherchetreibenden, da sie dadurch mit Papieren, Arbeiten und Thesen überflutet werden würden.

Nach eingehender Beratung und dem Überdenken von allen genannten Thesen konnte sich abschließend die Regierung mit ihren Argumenten durchsetzen und die Debatte für sich entscheiden. Herzlichen Glückwunsch und happy publishing!

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