In der letzten Debatte beschäftigten sich unsere Debattanten mit der Frage, ob Stammaktionäre von der Dauer des Besitzes einer Aktie profitieren sollten. Das sorgte in der eher kleinen Runde für viele Fragezeichen, die im Laufe der Debatte nicht komplett geklärt werden konnten.
Anders als sonst wurde dieses Mal in BP-Format debattiert, Regierung und Opposition bestanden also aus zwei Teams.
Zunächst stellte die Regierung den Antrag, dass Stammaktionäre für das längere Halten von Aktien belohnt werden sollten. Ein Stammaktionär, der seine Aktie schon seit Längerem bei einem Unternehmen hält, solle beispielsweise durch erhöhte Dividende davon profitieren. Dies sei nach Ansicht der Regierung gut sowohl für das Unternehmen, als auch für den Stammaktionär, da dieser somit mehr Anreiz dazu habe, seine Aktien zu halten und damit auch eher loyal in Krisenzeiten reagiere. Die Opposition warf ein, dass die Regierung ein zu naives Bild vom Stammaktionär habe und ein staatliches Eingreifen in die Wirtschaft kritisch zu beurteilen sei. Des Weiteren sei es nicht wirklich Intention der Stammaktionäre, sich an der Unternehmenspolitik zu beteiligen. Durch den Antrag der Regierung werde verhindert, dass frischer Wind ins Unternehmen komme, da nur noch Stammaktionäre da wären, die bereits ewig ihre Aktien hielten.
Im Laufe der Debatte zeigten sich noch mehr oder weniger ernste Vorschläge wie eine chinesische Mauer zu bauen, ganz nach dem Sinne „Make the german Wirtschaft great again!“, die nicht zuletzt die halbwegs kaschierte Ahnungslosigkeit unserer Debattanten deutlich machte.
Am Ende war nicht ganz klar, ob VW nun ein gutes Beispiel für Stammaktionäre ist und wie viele Anteile das Land Niedersachsen nun an VW hält, aber letztendlich konnte knapp die schließende Regierung die Juroren überzeugen. Was lernen wir daraus? Stammaktionäre sollten an die Dauer des Besitzes ihrer Aktie gekoppelt sein. Und vielleicht haben wir auch einen BWL-Crashkurs nötig.
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