Tuesday’s Debate vom 29.11.2016

Angestrengtes Denken - es geht um Leben und Tod!

Angestrengtes Denken – es geht um Leben und Tod!

Soll ein Sträfling, dem in seinem Heimatland die Todesstrafe droht, ausgeliefert werden, sofern dieses Land ein Rechtsstaat ist? Zu dieser Frage führten Regierung und Opposition eine hitzige Debatte.

Vor Beginn stellte Benedikt in einem kurzen Referat die Stakeholder-Analyse vor, die dabei helfen soll, eine strukturierte und tiefe Argumentation zu erreichen.

Die Opposition zeigt sich standhaft.

Die Regierung zeigt sich standhaft.

Dazu stellte die Regierung zunächst einen Antrag, in dem sie festlegte, dass ein Rechtsstaat auch ein de­mo­kra­tisch­er Staat ist und die Souve­rän­ität der Staaten gewähr­leistet werden müsse, man sich also nicht über den Haft­befehl hinweg­setzen dürfe. Des Weiteren begründe­ten sie die Aus­lie­fe­rung damit, dass man Sträf­lingen kein Asyl gewäh­ren dürfe und die Bestra­fung durch Le­gi­ti­ma­tion von Wahlen ge­recht­fer­tigt ist.

Die Opposition lässt sich nicht verunsichern.

Die Opposition lässt sich nicht verunsichern.

Die Oppo­sition ent­geg­ne­te, dass inter­na­tio­nales Menschen­recht al­lein aus huma­ni­tären Grün­den über der Sou­ve­rän­ität der Staaten stehen müsse. Des Weiteren kriti­sier­ten sie, dass man mit der Aus­lie­ferung des Sträf­lings in ein Land, in dem ihm die Todes­stra­fe droht, dadurch selbst die Todes­strafe unter­stütze, die sich nicht mit den eigenen west­lichen Wer­ten verein­baren lasse.

Am Ende steht wie immer das Urteil der Juroren.

Am Ende steht wie immer das Urteil der Juroren.

Die freien Redner stellten sich größten­teils auf die Seite der Regie­rung, womit sie für die Auslie­ferung von zu Tode verur­teil­ten Ver­brech­ern einset­zten. Vor allem das Behar­ren auf der Inhu­ma­nität der Todes­strafe habe als Leit­argu­ment der Oppo­sition nicht über­zeugen können.

Anders als die freien Redner sahen das jedoch die Ju­roren, die am Ende von der Oppo­si­tion über­zeugt waren und dieser den Sieg zu­spra­chen.

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