Soll ein Sträfling, dem in seinem Heimatland die Todesstrafe droht, ausgeliefert werden, sofern dieses Land ein Rechtsstaat ist? Zu dieser Frage führten Regierung und Opposition eine hitzige Debatte.
Vor Beginn stellte Benedikt in einem kurzen Referat die Stakeholder-Analyse vor, die dabei helfen soll, eine strukturierte und tiefe Argumentation zu erreichen.
Dazu stellte die Regierung zunächst einen Antrag, in dem sie festlegte, dass ein Rechtsstaat auch ein demokratischer Staat ist und die Souveränität der Staaten gewährleistet werden müsse, man sich also nicht über den Haftbefehl hinwegsetzen dürfe. Des Weiteren begründeten sie die Auslieferung damit, dass man Sträflingen kein Asyl gewähren dürfe und die Bestrafung durch Legitimation von Wahlen gerechtfertigt ist.
Die Opposition entgegnete, dass internationales Menschenrecht allein aus humanitären Gründen über der Souveränität der Staaten stehen müsse. Des Weiteren kritisierten sie, dass man mit der Auslieferung des Sträflings in ein Land, in dem ihm die Todesstrafe droht, dadurch selbst die Todesstrafe unterstütze, die sich nicht mit den eigenen westlichen Werten vereinbaren lasse.
Die freien Redner stellten sich größtenteils auf die Seite der Regierung, womit sie für die Auslieferung von zu Tode verurteilten Verbrechern einsetzten. Vor allem das Beharren auf der Inhumanität der Todesstrafe habe als Leitargument der Opposition nicht überzeugen können.
Anders als die freien Redner sahen das jedoch die Juroren, die am Ende von der Opposition überzeugt waren und dieser den Sieg zusprachen.
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